Die schwedische Regierung präsentierte kurz vor dem Jahresende einen Gesetzesvorschlag, der die Zustimmung zu einer sexuellen Handlung als Grundprinzip festschreibt. Dafür gibt es einen breiten Konsens in allen politischen Lagern. Voraussichtlich wird das Gesetz zum 1. Juli 2018 in Kraft treten.
In den deutschen Medien geschah nun Merkwürdiges. Die Berichte wurden mit allerlei Spekulationen und Verdrehungen angereichert, etwa: Sex nur noch mit schriftlicher Genehmigung. Ausgerechnet ein Satiremagazin drängte auf Richtigstellung. Worauf sich die schwedische Botschaft in Berlin herausgefordert sah, den Deutschen die Sache noch einmal zu klarzulegen:
Erklärung vom 20.12.2017
Kommentar
Die aktuelle Gesetzgebung sieht vor, dass Opfer von sexuellen Übergriffen ihren Widerstand durch Worte oder Handlungen deutlich zum Ausdruck gebracht haben müssen: Nur nein heißt nein. Zukünftig wird das nicht reichen. Passivität soll nicht länger als stilles Einverständnis interpretiert werden können. Beide Beteiligten müssen erkennbar zustimmen, und jeder ist verantwortlich, sich von der Zustimmung des anderen zu überzeugen. Nur ja heißt ja.
Das ist übrigens weder eine neue Erfindung der Schweden noch ein Resultat der #MeToo-Debatte: Schon seit 2003 gilt in England und Wales eine sexuelle Handlung als Vergewaltigung, „wenn die andere Person hiermit nicht einverstanden ist und der Täter keinen vernünftigen Grund für die Annahme hat, dass die andere Person einverstanden ist“. Und spätestens seit der von Deutschland im Jahr 2011 unterzeichneten „Istanbul-Konvention“ steht das bundesdeutsche Strafrecht längst schon auf dem Prüfstand. Dazu einige juristische Dossiers:
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Anders als in der jetzigen schwedischen Gesetzesvorlage hat der Deutsche Bundestag am 7. Juli 2016 für die „Nein-heißt-Nein“-Regelung entschieden:
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SexMedNews#188